Amtsvormund

Amtsvormund
Amtsvormund m опеку́н по назначе́нию

Allgemeines Lexikon. 2009.

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  • Amtsvormundschaft — Als Amtsvormundschaft bezeichnet man im deutschen Familienrecht eine Vormundschaft, also die umfassende gesetzliche Vertretung für einen Minderjährigen, anstelle nicht bestehender elterlicher Sorge durch das jeweils zuständige Jugendamt.… …   Deutsch Wikipedia

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